13. April 2015
Ein Schüler stürzt unglücklich die Treppe hinunter, hat eine stark blutende Platzwunde am Kopf und wird zu guter Letzt auch noch ohnmächtig.
Ein Szenario, das sich jeder vorstellen kann, aber wohl kaum einer wirklich erleben möchte. Was nun, wenn aus Fiktion Realität wird. Eines steht fest: einfach weitergehen oder weglaufen ist eindeutig eine Straftat – unterlassene Hilfeleistung.
Oft hört man Aussagen, wie z.B. „Ich wüsste gar nicht, was ich tun müsste.“ oder „Ich würde mich nicht trauen, weil Angst hätte etwas falsch zu machen.“ Dass in solchen Situationen Ängste vorhanden sind, ist verständlich. Der erste Schritt, wenn man selbst nicht in der Lage sein sollte, ist Hilfe zu holen, d.h. andere Mitmenschen ansprechen oder einen Notruf absetzen. Und mal ehrlich - dies sollte jeder von uns können.
Die Lehrerinnen und Lehrer der Marienschule haben viele Stunden intensiv geübt, wie man beispielsweise Wunden richtig versorgt, wie man eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage befördert und wie man die Herzdruck-Massage und die Mund-zu-Mund-Beatmung durchführt. Ebenfalls erhielten alle eine Einweisung in die Benutzung eines Defibrillators bei einem Herzstillstand.
Trotzdem: Wir hoffen natürlich, dass wir Lehrer niemals zu solchen Maßnahmen greifen müssen.